Als zertifizierter Bildungsträger unterstützt Sie die Qualität in Kitas Onlineakademie GmbH bei der Suche nach dem passenden Förderweg für die 160 Stunden Qualifizierung für Quereinsteiger:innen in Kitas. Profitieren Sie von einer Kostenübernahme von bis zu 100 %.
Für alle Fragen rund um persönliche Voraussetzungen, Finanzierungsmöglichkeiten und andere individuelle Anliegen empfehlen wir Ihnen zudem die Beratungsstelle “Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen” des Bundes (BMFSFJ). Die Beratung dort ist für Sie kostenlos, unverbindlich und eine hervorragende erste Anlaufstelle, um Ihre persönliche Situation im Vorfeld genau zu klären.
Hier finden Sie Programme, um Ihre Quereinsteiger:innen über die 160 Stunden Qualifizierung zur pädagogischen Fachkraft weiterzubilden und Ihre Einrichtung personell zu stärken.
Viele Bundesländer nutzen die Mittel des Bundes (Europäischer Sozialfonds – ESF / Kita-Qualitätsgesetz 2025/2026), um Trägern Budgets bereitzustellen. Der Förderweg für die 160 Stunden Qualifizierung variiert je nach Bundesland:
Diese Informationen basieren auf dem aktuellen Stand für das Förderjahr 2026. Alle Förderungen erfolgen vorbehaltlich der gesetzlichen Änderungen sowie einer individuellen Bewilligung durch die jeweils zuständigen Stellen.
Für Sie als Träger ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG) das wichtigste Instrument. Es übernimmt (je nach Betriebsgröße) bis zu 100 % der Qualifizierungskosten und bezuschusst die Lohnkosten während der Freistellung. Wichtiger Hinweis: Die Inanspruchnahme des QCG setzt eine Maßnahmenzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) voraus. Für unsere 160 Stunden Qualifizierung für Quereinsteiger:innen in Kitas planen wir diese Zulassung im Laufe des Jahres 2026. Ergänzend gibt es je nach Bundesland spezifische Töpfe aus dem Kita-Qualitätsgesetz (zum Beispiel die „Fachbezogene Pauschale“ für Praxisanleitung in Nordrhein-Westfalen).
Für die Qualifizierung einzelner Quereinsteiger:innen ist meist das Qualifizierungschancengesetz (QCG) die beste Wahl, da es sowohl die Bildungskosten als auch die Lohnnebenkosten abdeckt – sobald die spezifische AZAV-Maßnahmenzulassung vorliegt (geplant für 2026). Das Qualifizierungsgeld ist ein Spezial-Instrument für große, strukturelle Umbrüche. Die Landesprogramme aus dem Kita-Qualitätsgesetz variieren: In Hessen gibt es Antragsbudgets („Starke Teams“), in Nordrhein-Westfalen spezifische Zuschüsse für Praxisanleitung und in Rheinland-Pfalz eine Stärkung des Regelbudgets.
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber-Service Ihrer lokalen Bundesagentur für Arbeit – zwingend bevor die Qualifizierung beginnt oder der Arbeitsvertrag final unterzeichnet ist. Dort erhalten Sie die notwendige Beratung zu den Fördervoraussetzungen (wie der AZAV-Zertifizierung) und die Antragsunterlagen. Für Landesprogramme gelten andere Stellen (zum Beispiel das Regierungspräsidium Kassel in Hessen)
Ja, das Qualifizierungschancengesetz bezuschusst die Lohnkosten während der Freistellung mit bis zu 75 % für kleine Betriebe. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls die AZAV-Zulassung der Maßnahme. Das Qualifizierungsgeld ist eine reine Lohnersatzleistung (60 % bis 67 % des Nettoentgelts). Die Landesprogramme decken Lohnkosten meist nicht direkt ab, fördern aber indirekt, etwa durch die Finanzierung von Praxisanleitungszeiten in Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen.
Häufig gestellte Fragen zu der 160-Stunden Qualifizierung finden Sie hier.
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